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1. Geschichte des Mittelalters - S. 2

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
3) Deutsche Germanen. a. Jngävonen, ursprünglich in eine große Anzahl kleinerer Stämme zerfallend (Cherusker), später Friesen und Sachsen genannt. b. Jstävonen, später unter dem Namen Franken auftretend. c. Herminonen (Semnonen, Sueven, Markomannen, Langobarden dazu gehörig) erscheinen später als Thüringer (Hermunduren) in Mitteldeutschland, als Allemannen und Bayern (diese stark mit Resten des gotisch-vandalischen Stammes gemischt) in Süddeutschland. (Mitteldeutsche, Oberdeutsche.) 2) Wirtschaftliche und staatliche Zustände. Geräte und Waffen aus Bronze bezeugen eine fortgeschrittene Kultur schon in früher Zeit. Jagd und Krieg Lieblingsbeschäftigung des freien Germanen. Ackerbau und Viehzucht in einfachster Form bereits getrieben, aber meistens den Sklaven und Frauen überlassen. Acker Eigentum der Gemeinde bei wandernden Stämmen (Cäsar), Privateigentum bei seßhaften (Tacitus). Bei allen Stämmen Freie und Unfreie. Auf der Freiheit beruht die politische Berechtigung. Bei den meisten Stämmen Adel, ohne höhere Rechte, aber mit größerem Ansehn. (Folge von Kriegsruhm?) Unfreie geteilt in Hörige (vorgefundene unterworfene Bevölkerung?) und Lklaven (Kriegsgefangene). Jeder Stamm ursprünglich ein Staat für sich. Landesgemeinde Versammlung aller Freien, zugleich Heeres-Versammlung und oberstes Gericht. Stamm zerfällt in Gaue, diese in Hundertschaften. Gewählte Gauvorsteher im Frieden Leiter der Landesgemeinde, im Kriege ein Herzog gewählt. Königtum au-o dem Herzogtum entwickelt, erblich. (Königsgeschlecht immer

2. Geschichte des Mittelalters - S. 16

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 16 — („Martell") und einige Jahre darauf bei Narbonne. Occidentalische Kultur gerettet. Berechtigung der karolingischen Herrschaft bewiesen. 741. Karl Martell stirbt. C. Innere Entwicklung des Frankenreiches. Staatliche Einrichtungen der germanischen Reiche auf römischem Boden germanisch. (Königtum, Adel, Gericht.) Kultur romanisch. Schriftsprache lateinisch. Verschmelzung von Romanen und Germanen in den meisten Staaten mißlungen infolge der Verschiedenheit der Religion und der gewaltsamen Vertreibung der Romanen aus ihrem Besitztum. Infolge der Vermeidung dieser Fehler Verschmelzung der Bevölkerung in Gallien trotz anfänglicher Rechtsungleichheit. (Besteuerung der Romanen. Steuerfreiheit der Germanen. Doppeltes Wergeld der germanischen Grundbesitzer.) Königtum erblich im Geschlechte der Merovinger, aber Mitwirkung der fränkischen Reichsversammlung bei der Nachfolge. Entwicklung eines Verdienstadels aus der Gefolgsgenossenschaft. (Adel im altgermanischen Sinne nicht vorhanden, nur das Königsgeschlecht adlig.) Reich in Grafschaften geteilt. Herzogtum bei den unterworfenen Stämmen jenseits des Rheins. Graf Vertreter des Königs in der Leitung des Gerichts und Anführung des Heerbannes. Herrschaft der Stadt über das Land gebrochen. Wohnsitz des Grafen auf dem Lande. Wachsende Bedeutung des Bischofs in der Stadt. Märzfeld zugleich Reichs- und Heeresversammlung. Grundbesitz sehr ungleich verteilt. Anhäufung des Grundbesitzes in der Hand des Verdienstadels

3. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 41 — um Hülfe gerufen, wegen schwerer Beschuldigungen gefangen genommen, entflieht und tritt an die Spitze einer nationalitalienischen Partei. Verbindung mit Odo von der Champagne. 1037. Von Konrad zur Gewinnung der kleinen Vasallen die lex de feudis gegeben. (Erblichkeit.) Odo von der Champagne bei der Belagerung von Bar von Herzog Gozelo von Lothringen geschlagen und getötet. Zug Konrads nach Unteritalien. Der Normanne Rainulf mit der Grafschaft Aversa belehnt. Konrads innere Politik. Erblichkeit der Sehen (auch der kleinen). Rechtliche Festsetzung der Erblichkeit des Königtums erstrebt, aber nicht durchgesetzt, jedoch sein Sohn Heinrich zum Nachfolger gewählt und gekrönt. Versuch der Aufhebung der Herzogtümer durch Übertragung derselben (beim Aussterben) an seinen Sohn. (Bayern, Schwaben, Kärnthen.) Selbständige Ernennung der Bischöfe. 1039. Konrad stirbt zu Utrecht, in dem von ihm selbst gegründeten Dom zu Speier begraben. 1039—56. Heinrich 111. Im Anfang feiner Regierung erscheint das Kaisertum auf der Höhe feiner Macht, später zeigen sich überall die Keime des Verfalls. 1041. Kampf mit Bretislav von Böhmen, der Polen erobert. Bretislav durch einen Zug Heinrichs bis nach Prag zur Anerkennung der Oberlehnshoheit des deutschen Reiches gezwungen, behalt dafür Schlesien. Böhmen, dessen Fürsten von jetzt an treue Anhänger der Salier, wird zugehöriger Bestandteil des deutschen Reiches.

4. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 60

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 60 — Zwischen Ständen und Landesherrn durch eine Ver-qsatent« ordnung Friedrich Franz' I. vorgeschrieben Ivar, als Ton m"9 berechtigt an. Der Großherzog F r i e d r i ch F r a n z Ii. war dadurch in eine sehr schwierige Lage versetzt. Er hatte nur mit schwerem Herzen das Staatsgrundgesetz unterschrieben, weil es uach seiner Meinung für mecklenburgische Verhältnisse wenig paßte, andererseits glaubte er sich durch sein Versprechen gebunden, seinem Volke eine konstitutionelle Verfassung zu geben. In diesem Widerstreit der Pflichten gab jedenfalls zu dem Entschlüsse, sich zu fügen, die Hoffnung den Ausschlag, daß es später möglich sein werde, mit den Ständen eine der geschichtlichen Entwicklung Mecklenburgs entsprechende Verfassung zu vereinbaren, ein Ziel, das er öis zu seinem Tode niemals aus dem Auge verlor. So nahm er das Schiedsgericht an. Er selbst bat den König von Hannover, die protestierende Partei den König von Preußen um die Ernennung eines Schiedsrichters, die beiden so Ernannten wählten sich einen Schieds- Obmann, und so trat das Schiedsgericht zu Freie'nwald« F r e i e n w a l d e zusammen. Der Spruch ging dahin, 1s30. daß die ueue Verfassung rechtswidrig und der Groß- herzog zur Wiederherstellung der alten landständischen verpflichtet sei. Diesem Urteile unterwarf sich Friedrich Franz Ii. und ließ es veröffentlichen. Dagegen erhob sich zwar anfangs im Lande viel Widerspruch, derselbe verstummte aber bald, die meisten waren des politischen Gezänks müde, und es trat auch in Mecklenburg jene „Ermattung" ein, die sich in ganz Deutschland nach den stürmischen Revolutionsjahren geltend machte. Während dessen waren in beiden Mecklenburg die Großherzöge unablässig bemüht, das Wohl des Landes zu förderu, und bewiesen dadurch, „daß die beste Verfassung ein guter Regent ist". In

5. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 34

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
34 — land dem „Augsburger Interim", durch das den Evangelischen nur geringe Zugeständnisse gemacht wurden, zu unterwerfen. Schon hatte Karl es in Süddeutschland mit Gewalt durchgeführt, und dem Norden Deutschlands drohte dasselbe Schicksal; auch an Mecklenburg erging die Weisung zur Anerkennung der neuen Verordnung. Da beriefen Johann Albrecht und Heinrich die Stände nach Sternberg und setzten den einmütigen Beschluß durch, das Interim zurück- Resormation zuweisen und beim evangelischen Glauben zu verharren, von den Damit hatte die Reformation in Mecklenburg Ständen an« y ' u ertünnt 1549.1 hre gesetzmäßige Anerkennung gefunden. Aber die Lage der Herzöge, besonbers Johann Albrechts, war sehr schwierig. Magbeburg würde wegen seiner Weigerung, das Interim bnrchzusühren, vom Kaiser in die Acht erklärt, und die Ausführung derselben Moritz v o n S a ch s e u übertragen. Wenn dieses „Bollwerk des Protestantismus" fiel, mußte man sich auf das Schlimmste gefaßt machen. Für Johann Albrecht war die Sache um so bebenklicher, als seine Bniber Ulrich und Georg Teilnahme an der Regierung verlangten. Es war ihm freilich gelungen, sich mit Ulrich, welcher zum Bischof vou Schwerin erwählt war, vorläufig zu einigen, aber Georg bebrohte ihn mit Waffengewalt und hatte sich zubem auf die Seite des Kaisers gestellt. Neben der allgemeinen Not der Glaubensgenossen bewog ihn beshalb die eigene schwierige Lage, sich mit gleichgesinnten protestantischen Fürsten zu verbinben. Zunächst schloß er zu Königsberg mit dem Herzoge Albrecht von Preußen, mit bessen Tochter er sich verlobte, und dem Markgrafen Johann von Küstrin ein Bündnis und war in der nächsten Zeit unablässig für die Erweiterung desselben tätig. Als dann Kurfürst Moritz

6. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 22

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 22 — Dänenkönige mit der Herrschaft Rostock belehnt, mit Ausnahme von Warnemünde, das die Dänen noch behielten. Nach dem Tode Erichs nahm er den Rest der dänischen Besitzungen an sich und fand endlich auch die 1323. Anerkennung Dänemarks als „deslandesro stock Her r". Inzwischen hatte Heinrich bereits das alte Redarierland seinem Staate einverleibt und mit dem Schwerte behauptet. Er hatte sich mit Beatrix, der Tochter eines Markgrafen von Brandenburg, vermählt und als Mitgift das Land Stargard erhalten, in dessen Besitz er von den anderen markgräflichen Linien im Vertrag zu Vertrage von Wittmannsdorf anerkannt wurde. aber nach dem Tode seiner Gemahlin der Markgraf Waldemar ihm die Erbschaft streitig zu machen e@ranfeebei fu$te' wurde dieser bei G r a n s e e entscheidend ge-Friede°,u fc^asen U11k urußte im Frieden von T e m p l i n T-mpiin endgültig in die Abtretung willigen. So wurde Heinrich der Löwe „des Landes Stargard Herr". Auch später zog er uoch manches Mal das Schwert zur Vergrößerung seines Landes, aber dauernde Erfolge brachten diese Kämpfe nicht. Als er starb, waren seine beiden Söhne Albrecht Ii. und Johann unmündig. Heinrich hatte noch knrz vor seinem Tode zu Vormündern die Magistrate der Städte Rostock und Wismar und sechzehn aus der Ritterschaft eingesetzt, deren Ansehn und Selbstgefühl dadurch außerordentlich wuchs. Albrecht Ii. Als A l b r e ch t Ii. mündig geworden war, ergriff lllv-i!)* Cl fester Faust die Zügel der Regierung, bändigte den Trotz der widerspenstigen Ritterschaft und brachte zwischen einer großen Zahl von norddeutschen Fürsten und den Städten Hamburg, Lübeck, Wismar und Rostock Landsriedens-bett großen Landfriedensbund von Lübeck bund 1338. stunde, der den Zweck hatte, dem Raubrittertum das

7. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 55

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 55 — Chausseen. Die erste mar die Berlin-Hamburger, und dieser folgten bald andere. Von den Wasserstraßen fanden besonders El de und Havel Berücksichtigung, die in dieser Zeit schiffbar gemacht wurden. Einschneidende Veränderungen wurden im Gerichtswesen vorgenommen, das durch dieoberappellatious- D6ers . c n~a appellations- gerich ts i) rdnnng neu geordnet wurde. Es gerid)t8i wurden vier Justizkanzleien in Schwerin, Güstrow, orbnung Rostock und Neustrelitz und als oberste Instanz in allen Straf- und Zivilsachen ein Oberappellationsgericht in Parchim eingerichtet. Endlich wurde auch auf dem Gebiete der Schule und Kirche Treffliches geleistet, Kirchen, Pfarr- und Schulhäuser in großer Zahl gebaut, höhere und niedere Schulen gefördert oder neu eingerichtet, vor allem das V o l k s s ch n l w e s e n gehoben und in den Seminarien für bessere Ausbildung der Lehrer gesorgt. In der Kirche traten die Regierungen, obwohl Friedrich Franz I. der evangelischen Lehre nicht geneigt war, dein eingedrungenen Rationalismus entgegen, die positive Richtung des Luthertums betonend. So wurde überall der Grund gelegt, auf dem später weiter gebaut ist. Währeud Großherzog Georg noch die Stürme erlebte, die gegen Ende der ersten Hälfte des Jahrhunderts infolge der neuen Revolutionen in Frankreich auch das deutsche Laud durchbrausten, legte Friedrich F r a n z I. wenige Jahre nach der glänzenden Feier seines fünfzigjährigen Regierungssubiläums, Fünfzig-nachdem er das achtzigste Lebensjahr vollendet, sich zur letzten Ruhe nieder und wurde seinem Wunsche gemäß jubu-mm in Doberan, wo er gern verweilt und das erste 1836‘ deutsche Seebad gegründet hatte, begraben. Frisch von Sein Enkel und Nachfolger — sein Sohn war Mecklenburg. . Schwerin lange vor ihm gestorben — Paul Friedrich war Iss7-42.

8. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 56

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 56 — ebenfalls volkstümlich. Beschwerden und Bittschriften wurden aufs genaueste geprüft, jedem Untertanen, auch dem niedrigsten stand der Weg zum Großherzoge offen, dem es ebenso eine wahre Freude war, Not zu lindern, wo er konnte, wie an der Lnst des Volkes teilzunehmen. So flog ihm die Liebe desselben zu. Begeistert für die Fortschritte der neuen Zeit, wollte er auch fein Land daran teilnehmen lassen. Als die Berlin-Hambnrger Eisenbahn gebaut werden sollte, sorgte er dafür, daß von mecklenburgischer Seite Entgegenkommen gezeigt und mecklenburgisches Gebiet berührt wurde. Auch sonst war seine Sorge den Verkehrswegen zugewandt, eine eigene Verordnung über Besserung und Erhaltung der Kommunikationswege wurde erlassen. Zu seinem Leidwesen aber scheiterten seine Bestrebungen, Mecklenburg dem prenßisch-deutschen Zollverein zuzuführen, an dem Widerstaude der Ritterschaft. Eine ausgedehnte gesetzgeberische Tätigkeit entfaltete Panl Friedrich auf dem Gebiete des R e ch t s w e se n s. Die Oberappellationsgerichtsordnung wurde revidiert, das Strafverfahren neu geordnet, die Strafanstalt Dreibergen gegründet und das Oberappellationsgericht von Parchim irnch Rostock verlegt. Seiner persönlichen Neigung entsprechend, widmete er einen großen Teil seiner Zeit seinen Truppen, deren Ausbildung er sich in jeder Weise angelegen sein ließ. So kam es, daß Zucht und Ordnung bei denselben musterhaft waren. Ganz besonderen Dank schuldet ihm die Stadt Schwerin, in der er dauernd seinen Sitz aufschlug, während seine letzten Vorgänger meistens in Ludwigslust wohnten. Er legte die nach ihm benannte P a n l s st a d t an und zog durch Erbauung des Paulsdammes die Ortschaften auf der Ostseite des Schweriner Sees zum Verkehr mit der Stadt heran. Auch die Schweriner Bühne fand die sorgsamste Pflege, nachdem

9. Für Mittelklassen (einjährig) - S. 55

1875 - Neubrandenburg : Brünslow
55 Staaten wußte er sich (weil dies dem Ehrgeize der Franzosen schmeichelte) in seiner Stellung zu erhalten. In der Krim waren mit Wnßkand, in Italien mit Oesterreich und in Amerika mit dem mexikanischen Wolke Kriege geführt worden. Jetzt kam die Reihe an Arenßen, dessen kriegerische Erfolge seinen Neid erregt hatten. Der Vorwand zum Kriege war: In Spanien war ein Verwandter des Königs Wilhelm, der Prinz Leopold von Hohenzollern, zum König gewählt. Diese Wahl wurde von Napoleon mißbilligt, und König Wilhelm ward von ihm aufgefordert, seine Erlaubniß zur Annahme der Wahl zu verweigern. Obgleich Leopold freiwillig Verzicht auf die Krone leistete, verlangte Napoleon sogar noch ein Entschuldigungsschreiben von dem preußischen Könige, und da diese Forderung mit edlem Unwillen zurückgewiesen wurde, erfolgte die französische Kriegserklärung, 19. Juli 1870. Sie war das Signal zu Deutschlands einmüthiger Erhebung. Mit dem 73jährigen Heldenkönige an der Spitze bewegten sich drei deutsche Heere an die französische Grenze: unter Steinmetz, dem Prinzen Ariedrich Karl und dem Kronprinzen. Dem Könige standen mit ihrem Rathe zur Seite der General Graf Wollke, (geb. 1800 zu Parchim in Mecklenburg) und der Fürst (Minister) Wismarck, (geb. 1815 zu Schönhausen, nördlich von Magdeburg). Die Feindseligkeiten begannen Seitens der Franzosen mit einem Angriff auf die offene Stadt Saarbrücken. Nun erst gingen die Deutschen vor. und Sieg folgte auf Sieg: bei Weißenönrg 4. Aug, Wörth 6. Aug, den Spicheren-Wergen. Als die Franzosen ihren Rückzug antraten, wurden sie überholt, und es erfolgten die Schlachten bei Mars la Uonr, 16. August, und chravelotte, 18. August. Nun warf sich ein Theil des französischen Heeres in die Festung Metz) ein anderer zog nach Westen. Am 2. September ergab sich bet Sedan nach langem, erfolglosem Kampfe eine große franz. Armee von 83,000 Mann, mit ihrem Kaiser an der Spitze, auf Gnade und Ungnade. Napoleon erhielt Schloß Wilhelmshöhe bei Kassel zum Aufenthaltsort angewiesen. Ans diese Nachricht brach in Paris ein Aufstand aus, und Frankreich wurde zu einer Wepnölik erklärt; der Krieg ward jedoch mit neu ausgehobenen Truppen fortgesetzt. Während eine Armee die große und starke Festung Metz belagerte und siegreich alle Ausfälle der Besatzung zurückschlug,

10. Für Oberklassen (zweijährig) - S. 19

1875 - Neubrandenburg : Brünslow
anlassung zu einer durch Brutus geleiteten Empörung. Tarquinius wird vertrieben, das Königthum abgeschafft und Rom eine Republik. § 23. Kämpfe des Königthums mit -er Republik. Die junge Republik hatte harte Kämpfe mit dem vertriebenen Könige Tarquinius und feinen Bundesgenossen zu bestehen. Zwei aus ein Jahr gewählte Konsuln — Writlus und Koü'atirius — regierten in Rom. Eine Verschwörung von Jünglingen zur Wiederherstellung des Königthums wird entdeckt. Die Anstifter, darunter auch Brutus Söhne, werden hingerichtet. 507 Vorsenna, König von Clusium (Etrurien). Freund des Tarquinius, belagert Rom. Koratius Goctes rettet Rom durch Vertheidigung der Tiberbrücke, Wucius Sclvola durch seine Todesverachtung. Frieden; Bedingung: römische Geißeln (List und Muth der Klölia). Letzter Versuch des Tarquinius mit Hülfe der Latiner. 496. Sie werden am See Regillus besiegt. — Tarquinius stirbt. § 24. Patricier und Plebejer. 494. Die Plebejer, durch Anwendung des harten Schuldrechts (Gefängniß) bedrückt, wandern auf den heiligen Berg. Meuenius Igrippa bewegt sie zur Rückkehr (Fabel vom Bauch und den Gliedern), und sie erhalten das Recht, zu ihrem Schutze 5 Vokkstriöunen (Vorsteher) mit einem "Veto" zu wählen. Die Schulden werden zum Theil erlassen, und die Schuldhaft aufgehoben. — Später werden auf Wunsch der Plebejer von zehn Männern Oecemvirn) — als Grundlage des öffentlichen Rechtes — Die Gesetze auf 12 Tafeln geschrieben. — Verfassung um 300 v. Chr.: 1. Die Bürgerschaft (35 Tribus): 2. Der Senat; 3. Die Magistrate (2 Consuln auf 1 Jahr, Pratoreu, Quästoren, Censoren, Aedilen, Präfecten). § 25. Die Gallier in Rom. Rom hatte nach und nach fast ganz Italien unterworfen. Einen zehnjährigen Krieg mit der Stadt Meii hatte der Dictator Kamillus siegreich beendigt. — Camillus wlrd verbannt. oan "schien, aus Frankreich kommend, die Gallier unter Wrennus in Oberitalien, schlagen die Römer an der
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